Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen saftladen content & design GmbH & Co. KG, Waldstraße 37, 49808 Lingen, (nachfolgend „saftladen“), und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Design-, Entwicklungs-, Beratungs-, Marketing- und Produktionsleistungen.
1.2. Die Leistungen von saftladen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Diese AGB gelten insbesondere für Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign, Webentwicklung, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Online-Marketing, Werbekampagnen, Strategie, Beratung, Workshops sowie die Vermittlung oder Abwicklung von Druck- und Produktionsleistungen.
1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen saftladen und dem Auftraggeber, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie saftladen ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Regeln für einander widersprechende Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von saftladen können innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern keine andere Frist angegeben ist.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch digitale Bestätigung oder durch Unterzeichnung erfolgen, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
2.3. Art, Umfang, Vergütung und zeitlicher Rahmen der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.4. Leistungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2.5. E-Mail und ausdrücklich vereinbarte digitale Projektmanagement- und Kommunikationstools können für Angebote, Abstimmungen, Beauftragungen und Freigaben verwendet werden, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
3.1. saftladen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt.
3.2. Ob ein bestimmter Erfolg oder lediglich eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach dem Inhalt und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
3.3. saftladen ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben hiervon unberührt.
3.4. saftladen darf im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachliche und gestalterische Entscheidungen treffen, soweit dem keine konkreten Vorgaben oder berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
3.5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Rankings, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstige Marketingkennzahlen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber benennt bei Bedarf geeignete Ansprechpartner, die zur Abstimmung und Erteilung projektbezogener Freigaben befugt sind.
4.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Er gewährleistet, zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein.
4.4. Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Termine in angemessenem Umfang. Dabei werden die Auswirkungen auf die weitere Projektplanung berücksichtigt.
4.5. Entsteht saftladen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
4.6. Bei erheblichen Mitwirkungshindernissen darf saftladen nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers die betroffenen Arbeiten vorübergehend aussetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Projekttermine und Leistungsfristen
5.1. Verbindliche Fertigstellungs- und Leistungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
5.2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
5.3. Werden zusätzliche Leistungen beauftragt oder nachträglich wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs vereinbart, stimmen die Parteien erforderliche Anpassungen der Projekttermine ab.
5.4. Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
6.1. Die Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung insbesondere auf Basis von Festpreisen, Stunden- oder Tagessätzen, monatlichen Pauschalen oder vereinbarten Projektmeilensteinen.
6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Abschlagszahlungen, Anzahlungen und Zahlungspläne werden im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt.
6.4. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden nach dem hierfür vereinbarten Preis oder, soweit entsprechend vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
6.5. Reise-, Lizenz-, Material-, Produktions- und sonstige Fremdkosten werden nur insoweit zusätzlich berechnet, wie dies vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
6.6. saftladen ist berechtigt, erbrachte Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen abzurechnen. Gesetzliche Voraussetzungen für Abschlags- oder Schlusszahlungen bleiben unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und erstattungsfähigen Verzugsschäden.
7.3. Weitergehende gesetzliche Rechte von saftladen bleiben unberührt.
§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs und Korrekturen
8.1. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist Grundlage der Vergütung.
8.2. Die Anzahl enthaltener Korrektur- oder Überarbeitungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.3. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturrunden hinausgehen, werden nach entsprechender Beauftragung gesondert vergütet. Ist kein konkreter Preis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der wirksam getroffenen Abrechnungsvereinbarung.
8.4. Soweit keine Korrekturrunden vereinbart wurden, sind zusätzliche gestalterische Änderungswünsche nicht automatisch kostenfrei enthalten.
8.5. Gesetzliche Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln werden durch die Regelungen über kostenpflichtige Korrekturen nicht eingeschränkt. Die Behebung eines rechtlich relevanten Mangels ist von einem zusätzlichen Änderungswunsch zu unterscheiden.
§ 9 Abnahme und Freigaben
9.1. Soweit die Leistung rechtlich einer Abnahme unterliegt, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme aufgefordert.
9.2. Für die Prüfung wird grundsätzlich eine Frist von 14 Kalendertagen vorgesehen, sofern nicht im Einzelfall eine andere angemessene Frist vereinbart wird.
9.3. Die Abnahme kann insbesondere ausdrücklich per E-Mail erklärt werden.
9.4. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere ist bei Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen; die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben maßgeblich.
9.5. Inhaltliche oder gestalterische Freigaben, etwa für Druckdaten, Social-Media-Beiträge oder Videofassungen, sind von einer rechtlichen Abnahme zu unterscheiden.
9.6. Nach einer Freigabe gewünschte zusätzliche Änderungen können gesondert vergütet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von saftladen erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.
10.2. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Nutzung. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsarten, die räumliche und zeitliche Reichweite, die Ausschließlichkeit sowie etwaige Bearbeitungs- und Weitergaberechte.
10.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Eine pauschale Beschränkung auf Deutschland oder auf eine bestimmte kurze Nutzungsdauer besteht nicht.
10.4. Bei Corporate Designs, Logos, Websites, Werbemitteln, Fotografien und Videos können unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung und der erkennbare Vertragszweck.
10.5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
10.6. Nutzungsrechte an Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik, Software, Plugins und KI-gestützt erzeugten Inhalten, unterliegen gegebenenfalls zusätzlichen Lizenzbedingungen. saftladen weist auf für die vereinbarte Nutzung wesentliche Einschränkungen hin, soweit dies zu den vertraglichen Pflichten gehört.
10.7. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohmaterialien, nicht ausgewählte Entwürfe und interne Produktionsunterlagen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum geschuldeten Lieferumfang.
10.8. saftladen darf abgeschlossene Projekte im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in der Eigenwerbung als Referenz verwenden, soweit keine entgegenstehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Inhalte, rechtliche Prüfungen und Verantwortung des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Marken, Logos, Musikstücke, personenbezogenen Daten und sonstigen Materialien für die vereinbarte Verwendung eingesetzt werden dürfen.
11.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgegebenen Informationen, Produktangaben, Preise, Leistungsversprechen und sonstigen inhaltlichen Aussagen verantwortlich.
11.3. Eine umfassende rechtliche Prüfung der von saftladen erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und branchenspezifischer Werbevorschriften, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4. Soweit eine rechtliche Prüfung nicht vereinbart wurde, obliegt es dem Auftraggeber, erforderliche spezialisierte Rechtsprüfungen vor der Veröffentlichung durchführen zu lassen.
11.5. saftladen bleibt verpflichtet, eigene gesetzliche und vertragliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Offensichtliche rechtliche Risiken, die saftladen bei der vertragsgemäßen Leistungserbringung erkennen muss, dürfen nicht unbeachtet bleiben.
11.6. Inhaltliche und gestalterische Freigaben des Auftraggebers dokumentieren dessen Zustimmung zur jeweiligen Fassung. Sie führen jedoch nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung von saftladen für eigene Pflichtverletzungen.
11.7. Der Auftraggeber hat saftladen rechtzeitig über besondere gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an die zu bewerbenden Produkte und Dienstleistungen zu informieren, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sind.
§ 12 Fremdleistungen, Druck und Produktion
12.1. saftladen darf zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben unberührt.
12.2. Fremdkosten, die ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, sind mit der dort ausgewiesenen Vergütung abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
12.3. Zusätzliche Fremdkosten, insbesondere für Druck, Produktion, Lizenzen, Versand, externe Dienstleister oder technische Dienste, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern sie nicht bereits von einer bestehenden Beauftragung umfasst sind.
12.4. Druckaufträge werden grundsätzlich unmittelbar durch den Auftraggeber bei der jeweiligen Druckerei erteilt.
12.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann saftladen die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen übernehmen. Ob saftladen dabei im eigenen Namen oder als Vertreter des Auftraggebers handelt, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.6. Für die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen kann saftladen eine gesonderte Handling- oder Managementvergütung berechnen. Deren Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung.
12.7. saftladen ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Beauftragung zusätzliche kostenpflichtige Produktionsaufträge zulasten des Auftraggebers auszulösen.
12.8. Die Verantwortlichkeit für Druckfehler, Produktionsmängel, Lieferverzögerungen und sonstige Leistungsstörungen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Rolle von saftladen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Foto- und Videoproduktion
13.1. Gegenstand der Lieferung sind die im Angebot vereinbarten final bearbeiteten Fotos, Videos oder sonstigen Produktionsergebnisse.
13.2. Die kreative Vorauswahl der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich durch saftladen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
13.3. Die Herausgabe von Rohaufnahmen, ungeschnittenem Videomaterial, Projektdateien oder offenen Schnittdateien ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet und kann zusätzlich vergütet werden.
13.4. Die Nutzungsrechte an den Produktionsergebnissen richten sich nach § 10 und dem jeweiligen Angebot.
13.5. Der Auftraggeber organisiert grundsätzlich erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Drehgenehmigungen, Zutrittsberechtigungen und sonstige für die vereinbarte Produktion erforderliche Freigaben, soweit saftladen nicht ausdrücklich mit deren Beschaffung beauftragt wurde. Eigene rechtliche Pflichten von saftladen bleiben unberührt.
13.6. Können Aufnahmen aufgrund von Witterung, Sicherheitsrisiken oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.
13.7. Etwaige Mehrkosten oder Vergütungsansprüche bei Terminverschiebungen und Produktionsausfällen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 14 Webdesign, Webentwicklung und technische Leistungen
14.1. Umfang und technische Eigenschaften einer Website oder sonstigen digitalen Lösung bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.
14.2. Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, technische Überwachung und laufender Support gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14.3. Hosting und Domains können je nach Vertrag durch den Auftraggeber selbst oder durch saftladen beziehungsweise einen beauftragten Anbieter bereitgestellt werden.
14.4. Nachträgliche Erweiterungen, technische Anpassungen und Updates werden nach gesonderter Beauftragung vergütet, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind oder der Erfüllung gesetzlicher Mängelrechte dienen.
14.5. saftladen haftet für Störungen externer Systeme, Plugins, Hostinganbieter oder Plattformen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der eigenen vertraglichen Verantwortlichkeit. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler eingesetzter Drittanbieter erfolgt nicht.
14.6. Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die vereinbarte Website und die für ihre vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge. Die Herausgabe darüber hinausgehender Entwickler- oder Quelldateien richtet sich nach § 10.
14.7. Werden Hosting oder laufende technische Leistungen durch saftladen übernommen, sind insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Reaktionszeiten und Beendigung der Betreuung vorrangig in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zu regeln.
§ 15 Social Media, Content und Online-Marketing
15.1. Social-Media-Beiträge und sonstige zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte bedürfen vor ihrer Veröffentlichung grundsätzlich der Freigabe des Auftraggebers.
15.2. Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, wird der betreffende Inhalt nicht veröffentlicht. Hierdurch betroffene Veröffentlichungstermine dürfen angemessen verschoben werden.
15.3. Werbebudgets für Plattformen wie Google oder Meta werden je nach Vereinbarung unmittelbar durch den Auftraggeber oder über saftladen abgerechnet. Agenturvergütung und Werbebudget sind voneinander zu unterscheiden.
15.4. Social-Media-Profile, Werbekonten und vergleichbare Zugänge werden grundsätzlich vom Auftraggeber gehalten. saftladen erhält die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsberechtigungen.
15.5. Community Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten sowie die Moderation von Nutzerbeiträgen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
15.6. saftladen schuldet keine bestimmten Reichweiten, Interaktionen, Werbeergebnisse oder wirtschaftlichen Erfolge, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
15.7. Für nicht von saftladen zu vertretende Plattformsperrungen, Algorithmusänderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Dienste besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
16.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
16.3. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16.4. Soweit saftladen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.5. Der Auftraggeber stellt benötigte Kontozugänge auf geeignete und sichere Weise bereit. Beide Parteien treffen die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlichen Schutzmaßnahmen.
§ 17 Einsatz künstlicher Intelligenz
17.1. saftladen darf bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit deren Verwendung mit dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
17.2. saftladen berücksichtigt bei der Auswahl und Nutzung solcher Werkzeuge die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie die Rechte Dritter.
17.3. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nur unter Beachtung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und angemessener Schutzmaßnahmen durch KI-Systeme verarbeitet werden.
17.4. KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte können Besonderheiten hinsichtlich Urheberrecht, Schutzfähigkeit, Ausschließlichkeit und Rechten Dritter aufweisen. Insbesondere kann nicht für jedes vollständig KI-generierte Ergebnis ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt werden.
17.5. Soweit der Einsatz von KI für den vereinbarten Verwendungszweck wesentliche rechtliche oder technische Einschränkungen mit sich bringt, wird saftladen diese im Rahmen der vertraglichen Informations- und Hinweispflichten berücksichtigen.
17.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet saftladen keine ausschließlich durch Menschen und ohne KI-Unterstützung erstellte Leistung.
17.7. Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von saftladen hinsichtlich der Qualität, Rechtmäßigkeit und vertragsgemäßen Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse bleiben unberührt.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
18.1. Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
18.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
18.3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag nach § 648 BGB, ohne dass saftladen hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. saftladen kann danach grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch insbesondere ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Voraussetzungen anrechnen lassen.
18.4. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung von 100% der gesamten Projektvergütung unabhängig von ersparten Aufwendungen wird nicht vereinbart.
18.5. Bei der Absage oder Verschiebung von Foto- und Videoproduktionen, Workshops oder vergleichbaren terminabhängigen Leistungen können gesondert vereinbarte, angemessene Ausfall- und Stornierungsregelungen gelten. Zwingende gesetzliche Rechte und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.
18.6. Notwendige, bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
18.7. Entstehen durch eine vom Auftraggeber veranlasste Verschiebung zusätzliche Kosten, werden diese grundsätzlich vorab abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
§ 19 Preisanpassungen
19.1. Vereinbarte Vergütungen können nur durch eine entsprechende Vereinbarung der Parteien geändert werden.
19.2. saftladen wird beabsichtigte Änderungen der Vergütung bei laufenden Verträgen nach Möglichkeit mindestens einen Monat im Voraus mitteilen.
19.3. Die Mitteilung einer gewünschten Preisanpassung allein führt nicht zu einer Änderung des vereinbarten Preises.
19.4. Kommt keine Einigung zustande, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen fort, soweit nicht ein wirksames Kündigungsrecht oder eine andere rechtliche Grundlage eingreift.
19.5. Ein gegebenenfalls vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
19.6. Preissteigerungen externer Anbieter werden dem Auftraggeber nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder Vereinbarung zusätzlich berechnet.
§ 20 Projektdateien, Aufbewahrung und Vertragsende
20.1. saftladen übergibt die vertraglich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten.
20.2. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, interne Entwürfe, Quelldateien und sonstige Produktionsunterlagen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
20.3. saftladen bewahrt vorhandene Projektdateien grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Projektabschluss auf, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht besteht. Die Einzelheiten einer geschuldeten Datensicherung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
20.4. Die erneute Bereitstellung, Aufbereitung oder Konvertierung vorhandener Dateien kann bei entsprechender Beauftragung nach Aufwand berechnet werden.
20.5. Bei Vertragsende übergibt saftladen die vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Kundenzugänge. Darüber hinausgehende Einarbeitungen, Datenmigrationen oder Übergabeleistungen werden bei gesonderter Beauftragung vergütet.
20.6. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist darf saftladen Projektdateien löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Pflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
21.1. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet saftladen grundsätzlich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
21.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
21.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
21.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von saftladen.
21.6. Gesetzliche Mängelrechte, zwingende Haftungsvorschriften und gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 22 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
22.1. Werden vertragliche Leistungen durch außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse wesentlich behindert, informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Umstände und die voraussichtlichen Auswirkungen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
22.2. Betroffene Leistungstermine verschieben sich, soweit rechtlich zulässig, um einen angemessenen Zeitraum, der die Dauer und die tatsächlichen Auswirkungen des Hindernisses berücksichtigt.
22.3. Beide Parteien bemühen sich um eine zumutbare Begrenzung der Folgen.
22.4. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung, bleiben unberührt.
§ 23 Streitbeilegung
23.1. Die Parteien werden bei Meinungsverschiedenheiten zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
23.2. Gesetzliche Ansprüche, Fristen sowie das Recht zur gerichtlichen Rechtsverfolgung werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
24.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von saftladen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
24.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
25.1. Ergänzende und abweichende Individualvereinbarungen bleiben wirksam und gehen diesen AGB vor.
25.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beurteilt sich insbesondere nach § 306 BGB.
25.3. Eine automatische Ersetzung unwirksamer Bestimmungen durch eine ihnen wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung wird nicht vereinbart.
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen saftladen content & design GmbH & Co. KG, Waldstraße 37, 49808 Lingen, (nachfolgend „saftladen“), und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Design-, Entwicklungs-, Beratungs-, Marketing- und Produktionsleistungen.
1.2. Die Leistungen von saftladen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Diese AGB gelten insbesondere für Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign, Webentwicklung, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Online-Marketing, Werbekampagnen, Strategie, Beratung, Workshops sowie die Vermittlung oder Abwicklung von Druck- und Produktionsleistungen.
1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen saftladen und dem Auftraggeber, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie saftladen ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Regeln für einander widersprechende Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von saftladen können innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern keine andere Frist angegeben ist.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch digitale Bestätigung oder durch Unterzeichnung erfolgen, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
2.3. Art, Umfang, Vergütung und zeitlicher Rahmen der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.4. Leistungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2.5. E-Mail und ausdrücklich vereinbarte digitale Projektmanagement- und Kommunikationstools können für Angebote, Abstimmungen, Beauftragungen und Freigaben verwendet werden, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
3.1. saftladen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt.
3.2. Ob ein bestimmter Erfolg oder lediglich eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach dem Inhalt und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
3.3. saftladen ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben hiervon unberührt.
3.4. saftladen darf im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachliche und gestalterische Entscheidungen treffen, soweit dem keine konkreten Vorgaben oder berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
3.5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Rankings, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstige Marketingkennzahlen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber benennt bei Bedarf geeignete Ansprechpartner, die zur Abstimmung und Erteilung projektbezogener Freigaben befugt sind.
4.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Er gewährleistet, zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein.
4.4. Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Termine in angemessenem Umfang. Dabei werden die Auswirkungen auf die weitere Projektplanung berücksichtigt.
4.5. Entsteht saftladen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
4.6. Bei erheblichen Mitwirkungshindernissen darf saftladen nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers die betroffenen Arbeiten vorübergehend aussetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Projekttermine und Leistungsfristen
5.1. Verbindliche Fertigstellungs- und Leistungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
5.2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
5.3. Werden zusätzliche Leistungen beauftragt oder nachträglich wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs vereinbart, stimmen die Parteien erforderliche Anpassungen der Projekttermine ab.
5.4. Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
6.1. Die Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung insbesondere auf Basis von Festpreisen, Stunden- oder Tagessätzen, monatlichen Pauschalen oder vereinbarten Projektmeilensteinen.
6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Abschlagszahlungen, Anzahlungen und Zahlungspläne werden im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt.
6.4. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden nach dem hierfür vereinbarten Preis oder, soweit entsprechend vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
6.5. Reise-, Lizenz-, Material-, Produktions- und sonstige Fremdkosten werden nur insoweit zusätzlich berechnet, wie dies vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
6.6. saftladen ist berechtigt, erbrachte Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen abzurechnen. Gesetzliche Voraussetzungen für Abschlags- oder Schlusszahlungen bleiben unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und erstattungsfähigen Verzugsschäden.
7.3. Weitergehende gesetzliche Rechte von saftladen bleiben unberührt.
§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs und Korrekturen
8.1. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist Grundlage der Vergütung.
8.2. Die Anzahl enthaltener Korrektur- oder Überarbeitungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.3. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturrunden hinausgehen, werden nach entsprechender Beauftragung gesondert vergütet. Ist kein konkreter Preis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der wirksam getroffenen Abrechnungsvereinbarung.
8.4. Soweit keine Korrekturrunden vereinbart wurden, sind zusätzliche gestalterische Änderungswünsche nicht automatisch kostenfrei enthalten.
8.5. Gesetzliche Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln werden durch die Regelungen über kostenpflichtige Korrekturen nicht eingeschränkt. Die Behebung eines rechtlich relevanten Mangels ist von einem zusätzlichen Änderungswunsch zu unterscheiden.
§ 9 Abnahme und Freigaben
9.1. Soweit die Leistung rechtlich einer Abnahme unterliegt, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme aufgefordert.
9.2. Für die Prüfung wird grundsätzlich eine Frist von 14 Kalendertagen vorgesehen, sofern nicht im Einzelfall eine andere angemessene Frist vereinbart wird.
9.3. Die Abnahme kann insbesondere ausdrücklich per E-Mail erklärt werden.
9.4. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere ist bei Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen; die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben maßgeblich.
9.5. Inhaltliche oder gestalterische Freigaben, etwa für Druckdaten, Social-Media-Beiträge oder Videofassungen, sind von einer rechtlichen Abnahme zu unterscheiden.
9.6. Nach einer Freigabe gewünschte zusätzliche Änderungen können gesondert vergütet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von saftladen erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.
10.2. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Nutzung. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsarten, die räumliche und zeitliche Reichweite, die Ausschließlichkeit sowie etwaige Bearbeitungs- und Weitergaberechte.
10.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Eine pauschale Beschränkung auf Deutschland oder auf eine bestimmte kurze Nutzungsdauer besteht nicht.
10.4. Bei Corporate Designs, Logos, Websites, Werbemitteln, Fotografien und Videos können unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung und der erkennbare Vertragszweck.
10.5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
10.6. Nutzungsrechte an Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik, Software, Plugins und KI-gestützt erzeugten Inhalten, unterliegen gegebenenfalls zusätzlichen Lizenzbedingungen. saftladen weist auf für die vereinbarte Nutzung wesentliche Einschränkungen hin, soweit dies zu den vertraglichen Pflichten gehört.
10.7. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohmaterialien, nicht ausgewählte Entwürfe und interne Produktionsunterlagen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum geschuldeten Lieferumfang.
10.8. saftladen darf abgeschlossene Projekte im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in der Eigenwerbung als Referenz verwenden, soweit keine entgegenstehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Inhalte, rechtliche Prüfungen und Verantwortung des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Marken, Logos, Musikstücke, personenbezogenen Daten und sonstigen Materialien für die vereinbarte Verwendung eingesetzt werden dürfen.
11.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgegebenen Informationen, Produktangaben, Preise, Leistungsversprechen und sonstigen inhaltlichen Aussagen verantwortlich.
11.3. Eine umfassende rechtliche Prüfung der von saftladen erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und branchenspezifischer Werbevorschriften, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4. Soweit eine rechtliche Prüfung nicht vereinbart wurde, obliegt es dem Auftraggeber, erforderliche spezialisierte Rechtsprüfungen vor der Veröffentlichung durchführen zu lassen.
11.5. saftladen bleibt verpflichtet, eigene gesetzliche und vertragliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Offensichtliche rechtliche Risiken, die saftladen bei der vertragsgemäßen Leistungserbringung erkennen muss, dürfen nicht unbeachtet bleiben.
11.6. Inhaltliche und gestalterische Freigaben des Auftraggebers dokumentieren dessen Zustimmung zur jeweiligen Fassung. Sie führen jedoch nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung von saftladen für eigene Pflichtverletzungen.
11.7. Der Auftraggeber hat saftladen rechtzeitig über besondere gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an die zu bewerbenden Produkte und Dienstleistungen zu informieren, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sind.
§ 12 Fremdleistungen, Druck und Produktion
12.1. saftladen darf zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben unberührt.
12.2. Fremdkosten, die ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, sind mit der dort ausgewiesenen Vergütung abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
12.3. Zusätzliche Fremdkosten, insbesondere für Druck, Produktion, Lizenzen, Versand, externe Dienstleister oder technische Dienste, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern sie nicht bereits von einer bestehenden Beauftragung umfasst sind.
12.4. Druckaufträge werden grundsätzlich unmittelbar durch den Auftraggeber bei der jeweiligen Druckerei erteilt.
12.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann saftladen die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen übernehmen. Ob saftladen dabei im eigenen Namen oder als Vertreter des Auftraggebers handelt, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.6. Für die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen kann saftladen eine gesonderte Handling- oder Managementvergütung berechnen. Deren Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung.
12.7. saftladen ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Beauftragung zusätzliche kostenpflichtige Produktionsaufträge zulasten des Auftraggebers auszulösen.
12.8. Die Verantwortlichkeit für Druckfehler, Produktionsmängel, Lieferverzögerungen und sonstige Leistungsstörungen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Rolle von saftladen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Foto- und Videoproduktion
13.1. Gegenstand der Lieferung sind die im Angebot vereinbarten final bearbeiteten Fotos, Videos oder sonstigen Produktionsergebnisse.
13.2. Die kreative Vorauswahl der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich durch saftladen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
13.3. Die Herausgabe von Rohaufnahmen, ungeschnittenem Videomaterial, Projektdateien oder offenen Schnittdateien ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet und kann zusätzlich vergütet werden.
13.4. Die Nutzungsrechte an den Produktionsergebnissen richten sich nach § 10 und dem jeweiligen Angebot.
13.5. Der Auftraggeber organisiert grundsätzlich erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Drehgenehmigungen, Zutrittsberechtigungen und sonstige für die vereinbarte Produktion erforderliche Freigaben, soweit saftladen nicht ausdrücklich mit deren Beschaffung beauftragt wurde. Eigene rechtliche Pflichten von saftladen bleiben unberührt.
13.6. Können Aufnahmen aufgrund von Witterung, Sicherheitsrisiken oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.
13.7. Etwaige Mehrkosten oder Vergütungsansprüche bei Terminverschiebungen und Produktionsausfällen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 14 Webdesign, Webentwicklung und technische Leistungen
14.1. Umfang und technische Eigenschaften einer Website oder sonstigen digitalen Lösung bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.
14.2. Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, technische Überwachung und laufender Support gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14.3. Hosting und Domains können je nach Vertrag durch den Auftraggeber selbst oder durch saftladen beziehungsweise einen beauftragten Anbieter bereitgestellt werden.
14.4. Nachträgliche Erweiterungen, technische Anpassungen und Updates werden nach gesonderter Beauftragung vergütet, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind oder der Erfüllung gesetzlicher Mängelrechte dienen.
14.5. saftladen haftet für Störungen externer Systeme, Plugins, Hostinganbieter oder Plattformen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der eigenen vertraglichen Verantwortlichkeit. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler eingesetzter Drittanbieter erfolgt nicht.
14.6. Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die vereinbarte Website und die für ihre vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge. Die Herausgabe darüber hinausgehender Entwickler- oder Quelldateien richtet sich nach § 10.
14.7. Werden Hosting oder laufende technische Leistungen durch saftladen übernommen, sind insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Reaktionszeiten und Beendigung der Betreuung vorrangig in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zu regeln.
§ 15 Social Media, Content und Online-Marketing
15.1. Social-Media-Beiträge und sonstige zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte bedürfen vor ihrer Veröffentlichung grundsätzlich der Freigabe des Auftraggebers.
15.2. Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, wird der betreffende Inhalt nicht veröffentlicht. Hierdurch betroffene Veröffentlichungstermine dürfen angemessen verschoben werden.
15.3. Werbebudgets für Plattformen wie Google oder Meta werden je nach Vereinbarung unmittelbar durch den Auftraggeber oder über saftladen abgerechnet. Agenturvergütung und Werbebudget sind voneinander zu unterscheiden.
15.4. Social-Media-Profile, Werbekonten und vergleichbare Zugänge werden grundsätzlich vom Auftraggeber gehalten. saftladen erhält die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsberechtigungen.
15.5. Community Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten sowie die Moderation von Nutzerbeiträgen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
15.6. saftladen schuldet keine bestimmten Reichweiten, Interaktionen, Werbeergebnisse oder wirtschaftlichen Erfolge, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
15.7. Für nicht von saftladen zu vertretende Plattformsperrungen, Algorithmusänderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Dienste besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
16.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
16.3. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16.4. Soweit saftladen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.5. Der Auftraggeber stellt benötigte Kontozugänge auf geeignete und sichere Weise bereit. Beide Parteien treffen die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlichen Schutzmaßnahmen.
§ 17 Einsatz künstlicher Intelligenz
17.1. saftladen darf bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit deren Verwendung mit dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
17.2. saftladen berücksichtigt bei der Auswahl und Nutzung solcher Werkzeuge die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie die Rechte Dritter.
17.3. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nur unter Beachtung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und angemessener Schutzmaßnahmen durch KI-Systeme verarbeitet werden.
17.4. KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte können Besonderheiten hinsichtlich Urheberrecht, Schutzfähigkeit, Ausschließlichkeit und Rechten Dritter aufweisen. Insbesondere kann nicht für jedes vollständig KI-generierte Ergebnis ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt werden.
17.5. Soweit der Einsatz von KI für den vereinbarten Verwendungszweck wesentliche rechtliche oder technische Einschränkungen mit sich bringt, wird saftladen diese im Rahmen der vertraglichen Informations- und Hinweispflichten berücksichtigen.
17.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet saftladen keine ausschließlich durch Menschen und ohne KI-Unterstützung erstellte Leistung.
17.7. Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von saftladen hinsichtlich der Qualität, Rechtmäßigkeit und vertragsgemäßen Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse bleiben unberührt.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
18.1. Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
18.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
18.3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag nach § 648 BGB, ohne dass saftladen hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. saftladen kann danach grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch insbesondere ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Voraussetzungen anrechnen lassen.
18.4. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung von 100% der gesamten Projektvergütung unabhängig von ersparten Aufwendungen wird nicht vereinbart.
18.5. Bei der Absage oder Verschiebung von Foto- und Videoproduktionen, Workshops oder vergleichbaren terminabhängigen Leistungen können gesondert vereinbarte, angemessene Ausfall- und Stornierungsregelungen gelten. Zwingende gesetzliche Rechte und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.
18.6. Notwendige, bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
18.7. Entstehen durch eine vom Auftraggeber veranlasste Verschiebung zusätzliche Kosten, werden diese grundsätzlich vorab abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
§ 19 Preisanpassungen
19.1. Vereinbarte Vergütungen können nur durch eine entsprechende Vereinbarung der Parteien geändert werden.
19.2. saftladen wird beabsichtigte Änderungen der Vergütung bei laufenden Verträgen nach Möglichkeit mindestens einen Monat im Voraus mitteilen.
19.3. Die Mitteilung einer gewünschten Preisanpassung allein führt nicht zu einer Änderung des vereinbarten Preises.
19.4. Kommt keine Einigung zustande, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen fort, soweit nicht ein wirksames Kündigungsrecht oder eine andere rechtliche Grundlage eingreift.
19.5. Ein gegebenenfalls vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
19.6. Preissteigerungen externer Anbieter werden dem Auftraggeber nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder Vereinbarung zusätzlich berechnet.
§ 20 Projektdateien, Aufbewahrung und Vertragsende
20.1. saftladen übergibt die vertraglich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten.
20.2. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, interne Entwürfe, Quelldateien und sonstige Produktionsunterlagen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
20.3. saftladen bewahrt vorhandene Projektdateien grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Projektabschluss auf, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht besteht. Die Einzelheiten einer geschuldeten Datensicherung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
20.4. Die erneute Bereitstellung, Aufbereitung oder Konvertierung vorhandener Dateien kann bei entsprechender Beauftragung nach Aufwand berechnet werden.
20.5. Bei Vertragsende übergibt saftladen die vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Kundenzugänge. Darüber hinausgehende Einarbeitungen, Datenmigrationen oder Übergabeleistungen werden bei gesonderter Beauftragung vergütet.
20.6. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist darf saftladen Projektdateien löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Pflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
21.1. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet saftladen grundsätzlich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
21.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
21.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
21.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von saftladen.
21.6. Gesetzliche Mängelrechte, zwingende Haftungsvorschriften und gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 22 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
22.1. Werden vertragliche Leistungen durch außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse wesentlich behindert, informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Umstände und die voraussichtlichen Auswirkungen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
22.2. Betroffene Leistungstermine verschieben sich, soweit rechtlich zulässig, um einen angemessenen Zeitraum, der die Dauer und die tatsächlichen Auswirkungen des Hindernisses berücksichtigt.
22.3. Beide Parteien bemühen sich um eine zumutbare Begrenzung der Folgen.
22.4. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung, bleiben unberührt.
§ 23 Streitbeilegung
23.1. Die Parteien werden bei Meinungsverschiedenheiten zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
23.2. Gesetzliche Ansprüche, Fristen sowie das Recht zur gerichtlichen Rechtsverfolgung werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
24.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von saftladen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
24.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
25.1. Ergänzende und abweichende Individualvereinbarungen bleiben wirksam und gehen diesen AGB vor.
25.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beurteilt sich insbesondere nach § 306 BGB.
25.3. Eine automatische Ersetzung unwirksamer Bestimmungen durch eine ihnen wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung wird nicht vereinbart.
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen saftladen content & design GmbH & Co. KG, Waldstraße 37, 49808 Lingen, (nachfolgend „saftladen“), und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Design-, Entwicklungs-, Beratungs-, Marketing- und Produktionsleistungen.
1.2. Die Leistungen von saftladen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Diese AGB gelten insbesondere für Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign, Webentwicklung, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Online-Marketing, Werbekampagnen, Strategie, Beratung, Workshops sowie die Vermittlung oder Abwicklung von Druck- und Produktionsleistungen.
1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen saftladen und dem Auftraggeber, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie saftladen ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Regeln für einander widersprechende Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von saftladen können innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern keine andere Frist angegeben ist.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch digitale Bestätigung oder durch Unterzeichnung erfolgen, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
2.3. Art, Umfang, Vergütung und zeitlicher Rahmen der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.4. Leistungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2.5. E-Mail und ausdrücklich vereinbarte digitale Projektmanagement- und Kommunikationstools können für Angebote, Abstimmungen, Beauftragungen und Freigaben verwendet werden, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
3.1. saftladen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt.
3.2. Ob ein bestimmter Erfolg oder lediglich eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach dem Inhalt und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
3.3. saftladen ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben hiervon unberührt.
3.4. saftladen darf im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachliche und gestalterische Entscheidungen treffen, soweit dem keine konkreten Vorgaben oder berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
3.5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Rankings, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstige Marketingkennzahlen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber benennt bei Bedarf geeignete Ansprechpartner, die zur Abstimmung und Erteilung projektbezogener Freigaben befugt sind.
4.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Er gewährleistet, zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein.
4.4. Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Termine in angemessenem Umfang. Dabei werden die Auswirkungen auf die weitere Projektplanung berücksichtigt.
4.5. Entsteht saftladen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
4.6. Bei erheblichen Mitwirkungshindernissen darf saftladen nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers die betroffenen Arbeiten vorübergehend aussetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Projekttermine und Leistungsfristen
5.1. Verbindliche Fertigstellungs- und Leistungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
5.2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
5.3. Werden zusätzliche Leistungen beauftragt oder nachträglich wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs vereinbart, stimmen die Parteien erforderliche Anpassungen der Projekttermine ab.
5.4. Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
6.1. Die Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung insbesondere auf Basis von Festpreisen, Stunden- oder Tagessätzen, monatlichen Pauschalen oder vereinbarten Projektmeilensteinen.
6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Abschlagszahlungen, Anzahlungen und Zahlungspläne werden im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt.
6.4. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden nach dem hierfür vereinbarten Preis oder, soweit entsprechend vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
6.5. Reise-, Lizenz-, Material-, Produktions- und sonstige Fremdkosten werden nur insoweit zusätzlich berechnet, wie dies vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
6.6. saftladen ist berechtigt, erbrachte Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen abzurechnen. Gesetzliche Voraussetzungen für Abschlags- oder Schlusszahlungen bleiben unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und erstattungsfähigen Verzugsschäden.
7.3. Weitergehende gesetzliche Rechte von saftladen bleiben unberührt.
§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs und Korrekturen
8.1. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist Grundlage der Vergütung.
8.2. Die Anzahl enthaltener Korrektur- oder Überarbeitungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.3. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturrunden hinausgehen, werden nach entsprechender Beauftragung gesondert vergütet. Ist kein konkreter Preis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der wirksam getroffenen Abrechnungsvereinbarung.
8.4. Soweit keine Korrekturrunden vereinbart wurden, sind zusätzliche gestalterische Änderungswünsche nicht automatisch kostenfrei enthalten.
8.5. Gesetzliche Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln werden durch die Regelungen über kostenpflichtige Korrekturen nicht eingeschränkt. Die Behebung eines rechtlich relevanten Mangels ist von einem zusätzlichen Änderungswunsch zu unterscheiden.
§ 9 Abnahme und Freigaben
9.1. Soweit die Leistung rechtlich einer Abnahme unterliegt, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme aufgefordert.
9.2. Für die Prüfung wird grundsätzlich eine Frist von 14 Kalendertagen vorgesehen, sofern nicht im Einzelfall eine andere angemessene Frist vereinbart wird.
9.3. Die Abnahme kann insbesondere ausdrücklich per E-Mail erklärt werden.
9.4. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere ist bei Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen; die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben maßgeblich.
9.5. Inhaltliche oder gestalterische Freigaben, etwa für Druckdaten, Social-Media-Beiträge oder Videofassungen, sind von einer rechtlichen Abnahme zu unterscheiden.
9.6. Nach einer Freigabe gewünschte zusätzliche Änderungen können gesondert vergütet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von saftladen erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.
10.2. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Nutzung. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsarten, die räumliche und zeitliche Reichweite, die Ausschließlichkeit sowie etwaige Bearbeitungs- und Weitergaberechte.
10.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Eine pauschale Beschränkung auf Deutschland oder auf eine bestimmte kurze Nutzungsdauer besteht nicht.
10.4. Bei Corporate Designs, Logos, Websites, Werbemitteln, Fotografien und Videos können unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung und der erkennbare Vertragszweck.
10.5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
10.6. Nutzungsrechte an Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik, Software, Plugins und KI-gestützt erzeugten Inhalten, unterliegen gegebenenfalls zusätzlichen Lizenzbedingungen. saftladen weist auf für die vereinbarte Nutzung wesentliche Einschränkungen hin, soweit dies zu den vertraglichen Pflichten gehört.
10.7. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohmaterialien, nicht ausgewählte Entwürfe und interne Produktionsunterlagen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum geschuldeten Lieferumfang.
10.8. saftladen darf abgeschlossene Projekte im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in der Eigenwerbung als Referenz verwenden, soweit keine entgegenstehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Inhalte, rechtliche Prüfungen und Verantwortung des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Marken, Logos, Musikstücke, personenbezogenen Daten und sonstigen Materialien für die vereinbarte Verwendung eingesetzt werden dürfen.
11.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgegebenen Informationen, Produktangaben, Preise, Leistungsversprechen und sonstigen inhaltlichen Aussagen verantwortlich.
11.3. Eine umfassende rechtliche Prüfung der von saftladen erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und branchenspezifischer Werbevorschriften, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4. Soweit eine rechtliche Prüfung nicht vereinbart wurde, obliegt es dem Auftraggeber, erforderliche spezialisierte Rechtsprüfungen vor der Veröffentlichung durchführen zu lassen.
11.5. saftladen bleibt verpflichtet, eigene gesetzliche und vertragliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Offensichtliche rechtliche Risiken, die saftladen bei der vertragsgemäßen Leistungserbringung erkennen muss, dürfen nicht unbeachtet bleiben.
11.6. Inhaltliche und gestalterische Freigaben des Auftraggebers dokumentieren dessen Zustimmung zur jeweiligen Fassung. Sie führen jedoch nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung von saftladen für eigene Pflichtverletzungen.
11.7. Der Auftraggeber hat saftladen rechtzeitig über besondere gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an die zu bewerbenden Produkte und Dienstleistungen zu informieren, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sind.
§ 12 Fremdleistungen, Druck und Produktion
12.1. saftladen darf zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben unberührt.
12.2. Fremdkosten, die ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, sind mit der dort ausgewiesenen Vergütung abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
12.3. Zusätzliche Fremdkosten, insbesondere für Druck, Produktion, Lizenzen, Versand, externe Dienstleister oder technische Dienste, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern sie nicht bereits von einer bestehenden Beauftragung umfasst sind.
12.4. Druckaufträge werden grundsätzlich unmittelbar durch den Auftraggeber bei der jeweiligen Druckerei erteilt.
12.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann saftladen die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen übernehmen. Ob saftladen dabei im eigenen Namen oder als Vertreter des Auftraggebers handelt, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.6. Für die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen kann saftladen eine gesonderte Handling- oder Managementvergütung berechnen. Deren Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung.
12.7. saftladen ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Beauftragung zusätzliche kostenpflichtige Produktionsaufträge zulasten des Auftraggebers auszulösen.
12.8. Die Verantwortlichkeit für Druckfehler, Produktionsmängel, Lieferverzögerungen und sonstige Leistungsstörungen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Rolle von saftladen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Foto- und Videoproduktion
13.1. Gegenstand der Lieferung sind die im Angebot vereinbarten final bearbeiteten Fotos, Videos oder sonstigen Produktionsergebnisse.
13.2. Die kreative Vorauswahl der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich durch saftladen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
13.3. Die Herausgabe von Rohaufnahmen, ungeschnittenem Videomaterial, Projektdateien oder offenen Schnittdateien ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet und kann zusätzlich vergütet werden.
13.4. Die Nutzungsrechte an den Produktionsergebnissen richten sich nach § 10 und dem jeweiligen Angebot.
13.5. Der Auftraggeber organisiert grundsätzlich erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Drehgenehmigungen, Zutrittsberechtigungen und sonstige für die vereinbarte Produktion erforderliche Freigaben, soweit saftladen nicht ausdrücklich mit deren Beschaffung beauftragt wurde. Eigene rechtliche Pflichten von saftladen bleiben unberührt.
13.6. Können Aufnahmen aufgrund von Witterung, Sicherheitsrisiken oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.
13.7. Etwaige Mehrkosten oder Vergütungsansprüche bei Terminverschiebungen und Produktionsausfällen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 14 Webdesign, Webentwicklung und technische Leistungen
14.1. Umfang und technische Eigenschaften einer Website oder sonstigen digitalen Lösung bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.
14.2. Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, technische Überwachung und laufender Support gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14.3. Hosting und Domains können je nach Vertrag durch den Auftraggeber selbst oder durch saftladen beziehungsweise einen beauftragten Anbieter bereitgestellt werden.
14.4. Nachträgliche Erweiterungen, technische Anpassungen und Updates werden nach gesonderter Beauftragung vergütet, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind oder der Erfüllung gesetzlicher Mängelrechte dienen.
14.5. saftladen haftet für Störungen externer Systeme, Plugins, Hostinganbieter oder Plattformen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der eigenen vertraglichen Verantwortlichkeit. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler eingesetzter Drittanbieter erfolgt nicht.
14.6. Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die vereinbarte Website und die für ihre vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge. Die Herausgabe darüber hinausgehender Entwickler- oder Quelldateien richtet sich nach § 10.
14.7. Werden Hosting oder laufende technische Leistungen durch saftladen übernommen, sind insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Reaktionszeiten und Beendigung der Betreuung vorrangig in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zu regeln.
§ 15 Social Media, Content und Online-Marketing
15.1. Social-Media-Beiträge und sonstige zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte bedürfen vor ihrer Veröffentlichung grundsätzlich der Freigabe des Auftraggebers.
15.2. Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, wird der betreffende Inhalt nicht veröffentlicht. Hierdurch betroffene Veröffentlichungstermine dürfen angemessen verschoben werden.
15.3. Werbebudgets für Plattformen wie Google oder Meta werden je nach Vereinbarung unmittelbar durch den Auftraggeber oder über saftladen abgerechnet. Agenturvergütung und Werbebudget sind voneinander zu unterscheiden.
15.4. Social-Media-Profile, Werbekonten und vergleichbare Zugänge werden grundsätzlich vom Auftraggeber gehalten. saftladen erhält die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsberechtigungen.
15.5. Community Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten sowie die Moderation von Nutzerbeiträgen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
15.6. saftladen schuldet keine bestimmten Reichweiten, Interaktionen, Werbeergebnisse oder wirtschaftlichen Erfolge, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
15.7. Für nicht von saftladen zu vertretende Plattformsperrungen, Algorithmusänderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Dienste besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
16.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
16.3. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16.4. Soweit saftladen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.5. Der Auftraggeber stellt benötigte Kontozugänge auf geeignete und sichere Weise bereit. Beide Parteien treffen die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlichen Schutzmaßnahmen.
§ 17 Einsatz künstlicher Intelligenz
17.1. saftladen darf bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit deren Verwendung mit dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
17.2. saftladen berücksichtigt bei der Auswahl und Nutzung solcher Werkzeuge die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie die Rechte Dritter.
17.3. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nur unter Beachtung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und angemessener Schutzmaßnahmen durch KI-Systeme verarbeitet werden.
17.4. KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte können Besonderheiten hinsichtlich Urheberrecht, Schutzfähigkeit, Ausschließlichkeit und Rechten Dritter aufweisen. Insbesondere kann nicht für jedes vollständig KI-generierte Ergebnis ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt werden.
17.5. Soweit der Einsatz von KI für den vereinbarten Verwendungszweck wesentliche rechtliche oder technische Einschränkungen mit sich bringt, wird saftladen diese im Rahmen der vertraglichen Informations- und Hinweispflichten berücksichtigen.
17.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet saftladen keine ausschließlich durch Menschen und ohne KI-Unterstützung erstellte Leistung.
17.7. Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von saftladen hinsichtlich der Qualität, Rechtmäßigkeit und vertragsgemäßen Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse bleiben unberührt.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
18.1. Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
18.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
18.3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag nach § 648 BGB, ohne dass saftladen hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. saftladen kann danach grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch insbesondere ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Voraussetzungen anrechnen lassen.
18.4. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung von 100% der gesamten Projektvergütung unabhängig von ersparten Aufwendungen wird nicht vereinbart.
18.5. Bei der Absage oder Verschiebung von Foto- und Videoproduktionen, Workshops oder vergleichbaren terminabhängigen Leistungen können gesondert vereinbarte, angemessene Ausfall- und Stornierungsregelungen gelten. Zwingende gesetzliche Rechte und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.
18.6. Notwendige, bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
18.7. Entstehen durch eine vom Auftraggeber veranlasste Verschiebung zusätzliche Kosten, werden diese grundsätzlich vorab abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
§ 19 Preisanpassungen
19.1. Vereinbarte Vergütungen können nur durch eine entsprechende Vereinbarung der Parteien geändert werden.
19.2. saftladen wird beabsichtigte Änderungen der Vergütung bei laufenden Verträgen nach Möglichkeit mindestens einen Monat im Voraus mitteilen.
19.3. Die Mitteilung einer gewünschten Preisanpassung allein führt nicht zu einer Änderung des vereinbarten Preises.
19.4. Kommt keine Einigung zustande, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen fort, soweit nicht ein wirksames Kündigungsrecht oder eine andere rechtliche Grundlage eingreift.
19.5. Ein gegebenenfalls vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
19.6. Preissteigerungen externer Anbieter werden dem Auftraggeber nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder Vereinbarung zusätzlich berechnet.
§ 20 Projektdateien, Aufbewahrung und Vertragsende
20.1. saftladen übergibt die vertraglich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten.
20.2. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, interne Entwürfe, Quelldateien und sonstige Produktionsunterlagen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
20.3. saftladen bewahrt vorhandene Projektdateien grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Projektabschluss auf, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht besteht. Die Einzelheiten einer geschuldeten Datensicherung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
20.4. Die erneute Bereitstellung, Aufbereitung oder Konvertierung vorhandener Dateien kann bei entsprechender Beauftragung nach Aufwand berechnet werden.
20.5. Bei Vertragsende übergibt saftladen die vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Kundenzugänge. Darüber hinausgehende Einarbeitungen, Datenmigrationen oder Übergabeleistungen werden bei gesonderter Beauftragung vergütet.
20.6. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist darf saftladen Projektdateien löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Pflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
21.1. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet saftladen grundsätzlich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
21.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
21.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
21.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von saftladen.
21.6. Gesetzliche Mängelrechte, zwingende Haftungsvorschriften und gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 22 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
22.1. Werden vertragliche Leistungen durch außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse wesentlich behindert, informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Umstände und die voraussichtlichen Auswirkungen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
22.2. Betroffene Leistungstermine verschieben sich, soweit rechtlich zulässig, um einen angemessenen Zeitraum, der die Dauer und die tatsächlichen Auswirkungen des Hindernisses berücksichtigt.
22.3. Beide Parteien bemühen sich um eine zumutbare Begrenzung der Folgen.
22.4. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung, bleiben unberührt.
§ 23 Streitbeilegung
23.1. Die Parteien werden bei Meinungsverschiedenheiten zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
23.2. Gesetzliche Ansprüche, Fristen sowie das Recht zur gerichtlichen Rechtsverfolgung werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
24.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von saftladen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
24.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
25.1. Ergänzende und abweichende Individualvereinbarungen bleiben wirksam und gehen diesen AGB vor.
25.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beurteilt sich insbesondere nach § 306 BGB.
25.3. Eine automatische Ersetzung unwirksamer Bestimmungen durch eine ihnen wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung wird nicht vereinbart.
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen saftladen content & design GmbH & Co. KG, Waldstraße 37, 49808 Lingen, (nachfolgend „saftladen“), und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Design-, Entwicklungs-, Beratungs-, Marketing- und Produktionsleistungen.
1.2. Die Leistungen von saftladen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Diese AGB gelten insbesondere für Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign, Webentwicklung, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Online-Marketing, Werbekampagnen, Strategie, Beratung, Workshops sowie die Vermittlung oder Abwicklung von Druck- und Produktionsleistungen.
1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen saftladen und dem Auftraggeber, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie saftladen ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Regeln für einander widersprechende Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von saftladen können innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern keine andere Frist angegeben ist.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch digitale Bestätigung oder durch Unterzeichnung erfolgen, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
2.3. Art, Umfang, Vergütung und zeitlicher Rahmen der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.4. Leistungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2.5. E-Mail und ausdrücklich vereinbarte digitale Projektmanagement- und Kommunikationstools können für Angebote, Abstimmungen, Beauftragungen und Freigaben verwendet werden, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
3.1. saftladen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt.
3.2. Ob ein bestimmter Erfolg oder lediglich eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach dem Inhalt und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
3.3. saftladen ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben hiervon unberührt.
3.4. saftladen darf im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachliche und gestalterische Entscheidungen treffen, soweit dem keine konkreten Vorgaben oder berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
3.5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Rankings, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstige Marketingkennzahlen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber benennt bei Bedarf geeignete Ansprechpartner, die zur Abstimmung und Erteilung projektbezogener Freigaben befugt sind.
4.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Er gewährleistet, zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein.
4.4. Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Termine in angemessenem Umfang. Dabei werden die Auswirkungen auf die weitere Projektplanung berücksichtigt.
4.5. Entsteht saftladen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
4.6. Bei erheblichen Mitwirkungshindernissen darf saftladen nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers die betroffenen Arbeiten vorübergehend aussetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Projekttermine und Leistungsfristen
5.1. Verbindliche Fertigstellungs- und Leistungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
5.2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
5.3. Werden zusätzliche Leistungen beauftragt oder nachträglich wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs vereinbart, stimmen die Parteien erforderliche Anpassungen der Projekttermine ab.
5.4. Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
6.1. Die Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung insbesondere auf Basis von Festpreisen, Stunden- oder Tagessätzen, monatlichen Pauschalen oder vereinbarten Projektmeilensteinen.
6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Abschlagszahlungen, Anzahlungen und Zahlungspläne werden im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt.
6.4. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden nach dem hierfür vereinbarten Preis oder, soweit entsprechend vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
6.5. Reise-, Lizenz-, Material-, Produktions- und sonstige Fremdkosten werden nur insoweit zusätzlich berechnet, wie dies vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
6.6. saftladen ist berechtigt, erbrachte Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen abzurechnen. Gesetzliche Voraussetzungen für Abschlags- oder Schlusszahlungen bleiben unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und erstattungsfähigen Verzugsschäden.
7.3. Weitergehende gesetzliche Rechte von saftladen bleiben unberührt.
§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs und Korrekturen
8.1. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist Grundlage der Vergütung.
8.2. Die Anzahl enthaltener Korrektur- oder Überarbeitungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.3. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturrunden hinausgehen, werden nach entsprechender Beauftragung gesondert vergütet. Ist kein konkreter Preis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der wirksam getroffenen Abrechnungsvereinbarung.
8.4. Soweit keine Korrekturrunden vereinbart wurden, sind zusätzliche gestalterische Änderungswünsche nicht automatisch kostenfrei enthalten.
8.5. Gesetzliche Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln werden durch die Regelungen über kostenpflichtige Korrekturen nicht eingeschränkt. Die Behebung eines rechtlich relevanten Mangels ist von einem zusätzlichen Änderungswunsch zu unterscheiden.
§ 9 Abnahme und Freigaben
9.1. Soweit die Leistung rechtlich einer Abnahme unterliegt, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme aufgefordert.
9.2. Für die Prüfung wird grundsätzlich eine Frist von 14 Kalendertagen vorgesehen, sofern nicht im Einzelfall eine andere angemessene Frist vereinbart wird.
9.3. Die Abnahme kann insbesondere ausdrücklich per E-Mail erklärt werden.
9.4. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere ist bei Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen; die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben maßgeblich.
9.5. Inhaltliche oder gestalterische Freigaben, etwa für Druckdaten, Social-Media-Beiträge oder Videofassungen, sind von einer rechtlichen Abnahme zu unterscheiden.
9.6. Nach einer Freigabe gewünschte zusätzliche Änderungen können gesondert vergütet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von saftladen erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.
10.2. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Nutzung. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsarten, die räumliche und zeitliche Reichweite, die Ausschließlichkeit sowie etwaige Bearbeitungs- und Weitergaberechte.
10.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Eine pauschale Beschränkung auf Deutschland oder auf eine bestimmte kurze Nutzungsdauer besteht nicht.
10.4. Bei Corporate Designs, Logos, Websites, Werbemitteln, Fotografien und Videos können unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung und der erkennbare Vertragszweck.
10.5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
10.6. Nutzungsrechte an Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik, Software, Plugins und KI-gestützt erzeugten Inhalten, unterliegen gegebenenfalls zusätzlichen Lizenzbedingungen. saftladen weist auf für die vereinbarte Nutzung wesentliche Einschränkungen hin, soweit dies zu den vertraglichen Pflichten gehört.
10.7. Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohmaterialien, nicht ausgewählte Entwürfe und interne Produktionsunterlagen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum geschuldeten Lieferumfang.
10.8. saftladen darf abgeschlossene Projekte im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in der Eigenwerbung als Referenz verwenden, soweit keine entgegenstehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Inhalte, rechtliche Prüfungen und Verantwortung des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Marken, Logos, Musikstücke, personenbezogenen Daten und sonstigen Materialien für die vereinbarte Verwendung eingesetzt werden dürfen.
11.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgegebenen Informationen, Produktangaben, Preise, Leistungsversprechen und sonstigen inhaltlichen Aussagen verantwortlich.
11.3. Eine umfassende rechtliche Prüfung der von saftladen erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und branchenspezifischer Werbevorschriften, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4. Soweit eine rechtliche Prüfung nicht vereinbart wurde, obliegt es dem Auftraggeber, erforderliche spezialisierte Rechtsprüfungen vor der Veröffentlichung durchführen zu lassen.
11.5. saftladen bleibt verpflichtet, eigene gesetzliche und vertragliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Offensichtliche rechtliche Risiken, die saftladen bei der vertragsgemäßen Leistungserbringung erkennen muss, dürfen nicht unbeachtet bleiben.
11.6. Inhaltliche und gestalterische Freigaben des Auftraggebers dokumentieren dessen Zustimmung zur jeweiligen Fassung. Sie führen jedoch nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung von saftladen für eigene Pflichtverletzungen.
11.7. Der Auftraggeber hat saftladen rechtzeitig über besondere gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an die zu bewerbenden Produkte und Dienstleistungen zu informieren, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sind.
§ 12 Fremdleistungen, Druck und Produktion
12.1. saftladen darf zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von saftladen bleiben unberührt.
12.2. Fremdkosten, die ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, sind mit der dort ausgewiesenen Vergütung abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
12.3. Zusätzliche Fremdkosten, insbesondere für Druck, Produktion, Lizenzen, Versand, externe Dienstleister oder technische Dienste, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern sie nicht bereits von einer bestehenden Beauftragung umfasst sind.
12.4. Druckaufträge werden grundsätzlich unmittelbar durch den Auftraggeber bei der jeweiligen Druckerei erteilt.
12.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann saftladen die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen übernehmen. Ob saftladen dabei im eigenen Namen oder als Vertreter des Auftraggebers handelt, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.6. Für die Organisation und Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen kann saftladen eine gesonderte Handling- oder Managementvergütung berechnen. Deren Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung.
12.7. saftladen ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Beauftragung zusätzliche kostenpflichtige Produktionsaufträge zulasten des Auftraggebers auszulösen.
12.8. Die Verantwortlichkeit für Druckfehler, Produktionsmängel, Lieferverzögerungen und sonstige Leistungsstörungen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Rolle von saftladen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Foto- und Videoproduktion
13.1. Gegenstand der Lieferung sind die im Angebot vereinbarten final bearbeiteten Fotos, Videos oder sonstigen Produktionsergebnisse.
13.2. Die kreative Vorauswahl der Aufnahmen erfolgt grundsätzlich durch saftladen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
13.3. Die Herausgabe von Rohaufnahmen, ungeschnittenem Videomaterial, Projektdateien oder offenen Schnittdateien ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet und kann zusätzlich vergütet werden.
13.4. Die Nutzungsrechte an den Produktionsergebnissen richten sich nach § 10 und dem jeweiligen Angebot.
13.5. Der Auftraggeber organisiert grundsätzlich erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Drehgenehmigungen, Zutrittsberechtigungen und sonstige für die vereinbarte Produktion erforderliche Freigaben, soweit saftladen nicht ausdrücklich mit deren Beschaffung beauftragt wurde. Eigene rechtliche Pflichten von saftladen bleiben unberührt.
13.6. Können Aufnahmen aufgrund von Witterung, Sicherheitsrisiken oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.
13.7. Etwaige Mehrkosten oder Vergütungsansprüche bei Terminverschiebungen und Produktionsausfällen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 14 Webdesign, Webentwicklung und technische Leistungen
14.1. Umfang und technische Eigenschaften einer Website oder sonstigen digitalen Lösung bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot.
14.2. Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, technische Überwachung und laufender Support gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14.3. Hosting und Domains können je nach Vertrag durch den Auftraggeber selbst oder durch saftladen beziehungsweise einen beauftragten Anbieter bereitgestellt werden.
14.4. Nachträgliche Erweiterungen, technische Anpassungen und Updates werden nach gesonderter Beauftragung vergütet, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind oder der Erfüllung gesetzlicher Mängelrechte dienen.
14.5. saftladen haftet für Störungen externer Systeme, Plugins, Hostinganbieter oder Plattformen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der eigenen vertraglichen Verantwortlichkeit. Eine pauschale Freizeichnung für Fehler eingesetzter Drittanbieter erfolgt nicht.
14.6. Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die vereinbarte Website und die für ihre vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge. Die Herausgabe darüber hinausgehender Entwickler- oder Quelldateien richtet sich nach § 10.
14.7. Werden Hosting oder laufende technische Leistungen durch saftladen übernommen, sind insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Reaktionszeiten und Beendigung der Betreuung vorrangig in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zu regeln.
§ 15 Social Media, Content und Online-Marketing
15.1. Social-Media-Beiträge und sonstige zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte bedürfen vor ihrer Veröffentlichung grundsätzlich der Freigabe des Auftraggebers.
15.2. Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, wird der betreffende Inhalt nicht veröffentlicht. Hierdurch betroffene Veröffentlichungstermine dürfen angemessen verschoben werden.
15.3. Werbebudgets für Plattformen wie Google oder Meta werden je nach Vereinbarung unmittelbar durch den Auftraggeber oder über saftladen abgerechnet. Agenturvergütung und Werbebudget sind voneinander zu unterscheiden.
15.4. Social-Media-Profile, Werbekonten und vergleichbare Zugänge werden grundsätzlich vom Auftraggeber gehalten. saftladen erhält die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsberechtigungen.
15.5. Community Management, die Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten sowie die Moderation von Nutzerbeiträgen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
15.6. saftladen schuldet keine bestimmten Reichweiten, Interaktionen, Werbeergebnisse oder wirtschaftlichen Erfolge, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
15.7. Für nicht von saftladen zu vertretende Plattformsperrungen, Algorithmusänderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Dienste besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
16.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
16.3. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16.4. Soweit saftladen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.5. Der Auftraggeber stellt benötigte Kontozugänge auf geeignete und sichere Weise bereit. Beide Parteien treffen die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlichen Schutzmaßnahmen.
§ 17 Einsatz künstlicher Intelligenz
17.1. saftladen darf bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit deren Verwendung mit dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
17.2. saftladen berücksichtigt bei der Auswahl und Nutzung solcher Werkzeuge die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie die Rechte Dritter.
17.3. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nur unter Beachtung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und angemessener Schutzmaßnahmen durch KI-Systeme verarbeitet werden.
17.4. KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte können Besonderheiten hinsichtlich Urheberrecht, Schutzfähigkeit, Ausschließlichkeit und Rechten Dritter aufweisen. Insbesondere kann nicht für jedes vollständig KI-generierte Ergebnis ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt werden.
17.5. Soweit der Einsatz von KI für den vereinbarten Verwendungszweck wesentliche rechtliche oder technische Einschränkungen mit sich bringt, wird saftladen diese im Rahmen der vertraglichen Informations- und Hinweispflichten berücksichtigen.
17.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet saftladen keine ausschließlich durch Menschen und ohne KI-Unterstützung erstellte Leistung.
17.7. Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von saftladen hinsichtlich der Qualität, Rechtmäßigkeit und vertragsgemäßen Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse bleiben unberührt.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
18.1. Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
18.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
18.3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag nach § 648 BGB, ohne dass saftladen hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. saftladen kann danach grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch insbesondere ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb nach den gesetzlichen Voraussetzungen anrechnen lassen.
18.4. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung von 100% der gesamten Projektvergütung unabhängig von ersparten Aufwendungen wird nicht vereinbart.
18.5. Bei der Absage oder Verschiebung von Foto- und Videoproduktionen, Workshops oder vergleichbaren terminabhängigen Leistungen können gesondert vereinbarte, angemessene Ausfall- und Stornierungsregelungen gelten. Zwingende gesetzliche Rechte und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.
18.6. Notwendige, bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
18.7. Entstehen durch eine vom Auftraggeber veranlasste Verschiebung zusätzliche Kosten, werden diese grundsätzlich vorab abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
§ 19 Preisanpassungen
19.1. Vereinbarte Vergütungen können nur durch eine entsprechende Vereinbarung der Parteien geändert werden.
19.2. saftladen wird beabsichtigte Änderungen der Vergütung bei laufenden Verträgen nach Möglichkeit mindestens einen Monat im Voraus mitteilen.
19.3. Die Mitteilung einer gewünschten Preisanpassung allein führt nicht zu einer Änderung des vereinbarten Preises.
19.4. Kommt keine Einigung zustande, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen fort, soweit nicht ein wirksames Kündigungsrecht oder eine andere rechtliche Grundlage eingreift.
19.5. Ein gegebenenfalls vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
19.6. Preissteigerungen externer Anbieter werden dem Auftraggeber nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder Vereinbarung zusätzlich berechnet.
§ 20 Projektdateien, Aufbewahrung und Vertragsende
20.1. saftladen übergibt die vertraglich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten.
20.2. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, interne Entwürfe, Quelldateien und sonstige Produktionsunterlagen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
20.3. saftladen bewahrt vorhandene Projektdateien grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Projektabschluss auf, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht besteht. Die Einzelheiten einer geschuldeten Datensicherung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
20.4. Die erneute Bereitstellung, Aufbereitung oder Konvertierung vorhandener Dateien kann bei entsprechender Beauftragung nach Aufwand berechnet werden.
20.5. Bei Vertragsende übergibt saftladen die vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Kundenzugänge. Darüber hinausgehende Einarbeitungen, Datenmigrationen oder Übergabeleistungen werden bei gesonderter Beauftragung vergütet.
20.6. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist darf saftladen Projektdateien löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Pflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
21.1. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet saftladen grundsätzlich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
21.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
21.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
21.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von saftladen.
21.6. Gesetzliche Mängelrechte, zwingende Haftungsvorschriften und gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 22 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
22.1. Werden vertragliche Leistungen durch außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse wesentlich behindert, informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Umstände und die voraussichtlichen Auswirkungen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
22.2. Betroffene Leistungstermine verschieben sich, soweit rechtlich zulässig, um einen angemessenen Zeitraum, der die Dauer und die tatsächlichen Auswirkungen des Hindernisses berücksichtigt.
22.3. Beide Parteien bemühen sich um eine zumutbare Begrenzung der Folgen.
22.4. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung, bleiben unberührt.
§ 23 Streitbeilegung
23.1. Die Parteien werden bei Meinungsverschiedenheiten zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
23.2. Gesetzliche Ansprüche, Fristen sowie das Recht zur gerichtlichen Rechtsverfolgung werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
24.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von saftladen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
24.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
25.1. Ergänzende und abweichende Individualvereinbarungen bleiben wirksam und gehen diesen AGB vor.
25.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beurteilt sich insbesondere nach § 306 BGB.
25.3. Eine automatische Ersetzung unwirksamer Bestimmungen durch eine ihnen wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung wird nicht vereinbart.