Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der saftladen content & design GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kunden) und der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Agentur). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, einzusehen im Anhang zu diesem Vertrag, eine verbindliche und integrierende Vereinbarung zwischen uns (Agentur) und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten (Kunde).

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

1.4. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1. saftladen content & design GmbH & Co. KG ist eine Agentur für Design Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing und der Social Media Kommunikation sowie im Bereich Design, Fotografie, Marketing & Consulting betreut. Die Agentur unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.2. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

2.3. Diese AGB regeln im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

3. Leistungen der Agentur

3.1. Die Agentur stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

  • 3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:
    • 3.1.1.1. Workshops zur Nutzung von Social Media,
    • 3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
    • 3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten,
    • 3.1.1.4. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media Kommunikations-Konzepten
  • 3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten (z. B. Blogs, Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, etc.)
  • 3.1.3. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung (Google Ads, Facebook/Instagram Ads)
  • 3.1.4. Social Media Monitoring & Analyse
  • 3.1.5. Betreuung von Social Media Accounts (Community-Management)
  • 3.1.6. PR-Tätigkeiten (Kommunikationsstrategien, Medienansprechpartner, Unternehmensmeldungen)

3.2. Vergütung der Agentur

Für alle Leistungen der Agentur wird das im Angebot bzw. den Kostenvoranschlägen vereinbarte Honorar fällig. Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ändert oder abbricht, wird er der Agentur die bis dahin anfallenden Dienstleistungen sowie alle entstandenen Kosten (auch Dritter) erstatten. Wenn die Änderung aufgrund einer Ausfallleistung der Agentur entsteht, werden die Honorare nicht erstattet.

Kosten für das Reisen zum Firmensitz des Auftraggebers oder anderen vereinbarten Orten (z.B. Dreh/Shooting) werden mit 0,75 EUR pro km in Rechnung gestellt. Bei Bahnfahrten gilt die Abrechnung für ein Ticket 2. Klasse.

4. Konkreter Leistungsumfang & Vertragsschluss

4.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (auch E-Mail oder Fax) des Angebots zustande.

4.3. Die Agentur darf sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

4.5. Bei Beauftragung über einen Leistungszeitraum wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung sind ausstehende Kosten bis Vertragsende zu tragen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Der Kunde kann Änderungen schriftlich verlangen. Die Agentur prüft diese hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten und Zeitplan und unterbreitet ein neues Angebot.

6. Abnahmen

6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung.

6.6. Der Kunde hat die Abnahme spätestens vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erklären.

7. Teilnahme an Pitches und Keynotes

7.1. Pitch-Leistungen sind nach regulären Tagessätzen zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, welches nach 6 Monaten erlischt, sofern die Kampagne nicht umgesetzt wird.

7.3. Erfolgt ein Pitch ohne Gegenleistung, erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte (andere Agenturen) ist untersagt und zieht eine Vertragsstrafe nach sich.

8. Social Media Accounts

8.1. Die Einrichtung von Accounts erfolgt im Namen und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der Plattform ist der Kunde.

8.4. Die Agentur händigt Zugangsdaten spätestens bei Vertragsbeendigung aus. Der Kunde hat jederzeit das Recht, diese anzufordern.

9. Rechteeinräumung

9.1. Der Kunde erhält gegen Zahlung der Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Texte, Fotos, Grafiken etc.).

9.2. Liefert der Kunde eigene Inhalte, garantiert er, dass er die notwendigen Rechte dafür besitzt.


22.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kunden) und der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Agentur). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, einzusehen im Anhang zu diesem Vertrag, eine verbindliche und integrierende Vereinbarung zwischen uns (Agentur) und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten (Kunde).

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

1.4. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1. saftladen content & design GmbH & Co. KG ist eine Agentur für Design Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing und der Social Media Kommunikation sowie im Bereich Design, Fotografie, Marketing & Consulting betreut. Die Agentur unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.2. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

2.3. Diese AGB regeln im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

3. Leistungen der Agentur

3.1. Die Agentur stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

  • 3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:
    • 3.1.1.1. Workshops zur Nutzung von Social Media,
    • 3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
    • 3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten,
    • 3.1.1.4. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media Kommunikations-Konzepten
  • 3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten (z. B. Blogs, Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, etc.)
  • 3.1.3. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung (Google Ads, Facebook/Instagram Ads)
  • 3.1.4. Social Media Monitoring & Analyse
  • 3.1.5. Betreuung von Social Media Accounts (Community-Management)
  • 3.1.6. PR-Tätigkeiten (Kommunikationsstrategien, Medienansprechpartner, Unternehmensmeldungen)

3.2. Vergütung der Agentur

Für alle Leistungen der Agentur wird das im Angebot bzw. den Kostenvoranschlägen vereinbarte Honorar fällig. Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ändert oder abbricht, wird er der Agentur die bis dahin anfallenden Dienstleistungen sowie alle entstandenen Kosten (auch Dritter) erstatten. Wenn die Änderung aufgrund einer Ausfallleistung der Agentur entsteht, werden die Honorare nicht erstattet.

Kosten für das Reisen zum Firmensitz des Auftraggebers oder anderen vereinbarten Orten (z.B. Dreh/Shooting) werden mit 0,75 EUR pro km in Rechnung gestellt. Bei Bahnfahrten gilt die Abrechnung für ein Ticket 2. Klasse.

4. Konkreter Leistungsumfang & Vertragsschluss

4.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (auch E-Mail oder Fax) des Angebots zustande.

4.3. Die Agentur darf sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

4.5. Bei Beauftragung über einen Leistungszeitraum wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung sind ausstehende Kosten bis Vertragsende zu tragen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Der Kunde kann Änderungen schriftlich verlangen. Die Agentur prüft diese hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten und Zeitplan und unterbreitet ein neues Angebot.

6. Abnahmen

6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung.

6.6. Der Kunde hat die Abnahme spätestens vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erklären.

7. Teilnahme an Pitches und Keynotes

7.1. Pitch-Leistungen sind nach regulären Tagessätzen zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, welches nach 6 Monaten erlischt, sofern die Kampagne nicht umgesetzt wird.

7.3. Erfolgt ein Pitch ohne Gegenleistung, erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte (andere Agenturen) ist untersagt und zieht eine Vertragsstrafe nach sich.

8. Social Media Accounts

8.1. Die Einrichtung von Accounts erfolgt im Namen und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der Plattform ist der Kunde.

8.4. Die Agentur händigt Zugangsdaten spätestens bei Vertragsbeendigung aus. Der Kunde hat jederzeit das Recht, diese anzufordern.

9. Rechteeinräumung

9.1. Der Kunde erhält gegen Zahlung der Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Texte, Fotos, Grafiken etc.).

9.2. Liefert der Kunde eigene Inhalte, garantiert er, dass er die notwendigen Rechte dafür besitzt.


22.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kunden) und der saftladen content & design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Agentur). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, einzusehen im Anhang zu diesem Vertrag, eine verbindliche und integrierende Vereinbarung zwischen uns (Agentur) und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten (Kunde).

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

1.4. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1. saftladen content & design GmbH & Co. KG ist eine Agentur für Design Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing und der Social Media Kommunikation sowie im Bereich Design, Fotografie, Marketing & Consulting betreut. Die Agentur unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.2. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

2.3. Diese AGB regeln im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

3. Leistungen der Agentur

3.1. Die Agentur stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

  • 3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:
    • 3.1.1.1. Workshops zur Nutzung von Social Media,
    • 3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
    • 3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten,
    • 3.1.1.4. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media Kommunikations-Konzepten
  • 3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten (z. B. Blogs, Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, etc.)
  • 3.1.3. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung (Google Ads, Facebook/Instagram Ads)
  • 3.1.4. Social Media Monitoring & Analyse
  • 3.1.5. Betreuung von Social Media Accounts (Community-Management)
  • 3.1.6. PR-Tätigkeiten (Kommunikationsstrategien, Medienansprechpartner, Unternehmensmeldungen)

3.2. Vergütung der Agentur

Für alle Leistungen der Agentur wird das im Angebot bzw. den Kostenvoranschlägen vereinbarte Honorar fällig. Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ändert oder abbricht, wird er der Agentur die bis dahin anfallenden Dienstleistungen sowie alle entstandenen Kosten (auch Dritter) erstatten. Wenn die Änderung aufgrund einer Ausfallleistung der Agentur entsteht, werden die Honorare nicht erstattet.

Kosten für das Reisen zum Firmensitz des Auftraggebers oder anderen vereinbarten Orten (z.B. Dreh/Shooting) werden mit 0,75 EUR pro km in Rechnung gestellt. Bei Bahnfahrten gilt die Abrechnung für ein Ticket 2. Klasse.

4. Konkreter Leistungsumfang & Vertragsschluss

4.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (auch E-Mail oder Fax) des Angebots zustande.

4.3. Die Agentur darf sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

4.5. Bei Beauftragung über einen Leistungszeitraum wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung sind ausstehende Kosten bis Vertragsende zu tragen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Der Kunde kann Änderungen schriftlich verlangen. Die Agentur prüft diese hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten und Zeitplan und unterbreitet ein neues Angebot.

6. Abnahmen

6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung.

6.6. Der Kunde hat die Abnahme spätestens vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erklären.

7. Teilnahme an Pitches und Keynotes

7.1. Pitch-Leistungen sind nach regulären Tagessätzen zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, welches nach 6 Monaten erlischt, sofern die Kampagne nicht umgesetzt wird.

7.3. Erfolgt ein Pitch ohne Gegenleistung, erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte (andere Agenturen) ist untersagt und zieht eine Vertragsstrafe nach sich.

8. Social Media Accounts

8.1. Die Einrichtung von Accounts erfolgt im Namen und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der Plattform ist der Kunde.

8.4. Die Agentur händigt Zugangsdaten spätestens bei Vertragsbeendigung aus. Der Kunde hat jederzeit das Recht, diese anzufordern.

9. Rechteeinräumung

9.1. Der Kunde erhält gegen Zahlung der Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Texte, Fotos, Grafiken etc.).

9.2. Liefert der Kunde eigene Inhalte, garantiert er, dass er die notwendigen Rechte dafür besitzt.


22.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.